Das AfD-Urteil im Lichte des Ukraine-Konflikts
Leser ***, Rechtsstudent, fragt:
„Sollte nicht die AfD nunmehr beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten über die Frage in Auftrag geben, was für einen Volksbegriff die ukrainische Regierung vertritt? Mit anderen Worten: Wie lässt sich denn begründen, dass es irgendwo in dem geographischen Gebiet ‚Ukraine’ ein spezifisches Volk der ‚Ukrainer’ gibt, das einen unabhängigen Staat mit bestimmten Grenzen haben soll, ohne auf neuerdings gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstoßende und daher verrufene Kategorien zu rekurrieren?
Unsere Regierung unterstützt mit Waffenlieferungen, was sie hierzulande als verfassungsfeindlich verfolgt. Die Ukrainer, die heute für einen freien, souveränen, europäischen Nationalstaat kämpfen, könnten sich noch wundern; denn der nötige Schutz vor Russland, ja überhaupt die Mittel, einen solchen Staat aus den Trümmern des Krieges auferstehen zu lassen, könnten nur dadurch zu haben sein, sich völlig der EU auszuliefern. Das ukrainische Volk ist ob seiner Optionen wahrlich nicht zu beneiden.”
Vergnügungszoll
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