5. Dezember 2022

„Frisch gemes­sert” heißt eine Stan­dard­über­schrift bei Danisch. Mit einer der­art unse­riö­sen Schlag­zei­le wür­den sie beim Spie­gel nicht ein­mal kom­plett erfun­de­ne Geschich­ten überschreiben!

Das Mäd­chen ist „gestor­ben”. An der Ham­bur­ger Relo­ti­us­spit­ze beten sie nun (auf ihre Art), dass der Täter, a) kein Mes­ser benutzt und b) kei­nen spe­zi­el­len daseins­ver­edeln­den Hin­ter­grund hat. Ich bete (auf mei­ne Art) mit, habe aber wenig Hoff­nung – und wüss­te auch nicht, was für eine. Die armen Mädels.

Was ein rich­ti­ger Ein­mann ist, der greift zwei Teen­ager auch ohne Waf­fe an. Aller­dings hat ein Augen­zeu­ge dem SWR berich­tet, er habe ein Mäd­chen „blu­tend am Boden mit einer rie­si­gen Stich­wun­de im Bauch” gese­hen, das ande­re „hat­te Ver­let­zun­gen unter­halb der Brust, eine Stich­wun­de”. Kann aber auch eine Art Bad Klei­nen-Zeu­gen­aus­sa­ge sein.

Andern­orts liest man, bei dem benach­bar­ten „Wohn­haus” habe es sich um ein Asyl­be­wer­ber­heim („Flücht­lings­un­ter­kunft”) gehan­delt, also um ein Wohn­haus. Wenn Sie flüch­ten, wäh­rend Ihnen die Poli­zei auf den Fer­sen ist, weil Sie gera­de jeman­den umge­bracht haben, wür­den Sie auch nicht so genau hin­schau­en, wohin Ihre Füße Sie tra­gen. Womög­lich hoff­te der Ein­mann auch, dort so etwas wie Gleich­ge­sinn­te zu finden.

Immer­hin: Gefahr für die Bevöl­ke­rung besteht, bis zum nächs­ten Mal, nicht. Für die benach­bar­te Grund­schu­le bestand eben­falls keine.

Ein­mann wür­de doch nie Grund­schü­ler angrei­fen! Aufs Gan­ze gese­hen war die Sache wohl nur halb so wild. Wes­halb die Mel­dung, ins Ver­söhn­lich-Sach­li­che wech­selnd, schließt (wenn ein Flug­zeug ent­führt wird, will der Leser schließ­lich auch wis­sen, wel­che Flü­gel­spann­wei­te es hat):

Und nun lebt eben ein Mensch weni­ger in Iller­kirch­berg. Dafür kom­men ja stän­dig neue dazu.

Gehen Sie wei­ter, hier gibt es nichts zu sehen!

PS: Die Poli­zei bat dar­um, „kei­nen Gene­ral­ver­dacht gegen Frem­de, Schutz­su­chen­de oder Asyl­be­wer­ber all­ge­mein zu hegen oder sol­chem Ver­dacht Vor­schub oder Unter­stüt­zung zu leis­ten”. Sonst könn­te es näm­lich pas­sie­ren, dass mor­gens das LKA bei Ihnen anklopft, Sie Het­zer, und Ihre elek­tro­ni­schen Gerä­te beschlag­nahmt. Und dem Ver­dacht Vor­schub leis­ten, das kön­nen gewis­se Gold­stü­cke schon selbst.

Viel­leicht aber lässt sich die Bun­des­re­gie­rung ein­mal her­bei, der Bevöl­ke­rung mit­zu­tei­len, ab wel­cher Opfer­zahl ein Gene­ral­ver­dacht zumin­dest vage gehegt wer­den darf? Nur so als Richt­li­nie gegen einen ver­früh­ten Vorschub?

PPS:

PPPS: Gegen AfD-Mit­glie­der, Unge­impf­te, „Quer­den­ker”, Donald-Trump-Wäh­ler und ver­schwö­rungs­theo­re­ti­sche Rat­ten darf selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin ein Gene­ral­ver­dacht gehegt und öffent­lich zum Aus­druck gebracht werden.

Die Fra­ge, wer die Mör­der ins Haus ließ, ist schlim­mer als der Tod.

 

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