Der Verfassungsschutz darf die gesamte Schwefelpartei zum „Verdachtsfall” erklären und beobachten, lautet die Meldung des Tages.
Warum überrascht mich das nicht? Weil ich mich, erstens, längst von dem Gedanken verabschiedet habe, in einem freien Land mit einer freien Justiz zu leben – die Gründe finden Sie am Exempel der jüngeren, immer mehr ins regierungsfromm-Tendenzkonforme abdriftenden „Rechtsprechung” des Bundesverfassungsgerichts hier dargelegt –; es gibt übrigens nirgendwo in Europa mit Ausnahme von vielleicht Weißrussland einen Inlandsgeheimdienst, der mit nachrichtendienstlichen Mitteln gegen die parlamentarische Opposition vorgeht und durch seine veröffentlichten Bewertungen in das politische Leben eingreift (ich habe neulich versucht, einem Israeli zu erklären, was der VS treibt; er hat es nicht verstanden). Und weil es, zweitens, ohnehin klar war, denn das Kölner Urteil ist nur Teil einer konzertierten Aktion der Herrschafts- und Meinungsmonopolisten gegen die Opposition, beginnend im Bundestag, wo die Kartellparteien der AfD nicht nur den Posten des Vizepräsidenten beharrlich verweigern, sondern inzwischen auch den Vorsitz in Ausschüssen (und, wie ich höre, immer öfter sogar die Zusammenarbeit); AfD-Anträge werden per se abgelehnt, egal was drinsteht (ich setze mich seit längerem dafür ein, dass die Schwefelbrüder einen massiven Ausbau der Windenergie fordern); man hat offenbar beschlossen, diese Störpartei wie Luft zu behandeln; ich erinnere in diesem Zusammenhang an die im Bundestag vorgetragene Replik eines grünen Demokratie-Allergikers (Willkommen im Klub, Fascho!) auf eine AfD-Frage zur Mineralölsteuer, mit „Rechtsextremisten” rede er nicht.
Die Ungleichbehandlung vulgo Diskriminierung der rechten Opposition – eine linke gibt es bekanntlich aus Inklusionsgründen nicht – wird sich fortsetzen bei der Weigerung, der AfD-nahen Erasmus-Stiftung die für alle Altparteistiftungen übliche Finanzierung aus Steuermitteln zuzugestehen, was die AfD-Wähler gleich mitdiskriminiert, wie es der erwähnte grüne Debattenwürger ja ebenfalls tat; was vergeuden sie ihre Stimme auch an die Falschen? Die in vielerlei Hinsicht regierungskriminelle Beseitigung des legitimen thüringischen Ministerpräsidenten Kemmerich aus seinem Amt will ich eines gewissen Vollständigkeitsverlangens wegen ebenfalls in, wie man sagt, Erinnerung rufen.
Der Einsatz des Verfassungsschutzes als Teil einer konzertierten Aktion ist vornehmlich ein Wink mit Zaunpfahl und Faschismuskeule an die Adresse derer, die noch Beamte bleiben wollen, sowie jener, denen gerade das Fell juckt, den blauen Rubikon womöglich zu überschreiten, ohne sich vorher diskret mit VS-Vertretern über die Modalitäten besprochen zu haben.
Zugleich darf man die Beobachtung einen symbolischen Akt nennen, denn alles, was der VS in seinem Gutachten gegen die Schwefelpartei als Beleg für „verfassungsfeindliche Bestrebungen” aufbietet, ist in der Öffentlichkeit vorgetragen worden, mitunter sogar im Bundestag.
Erst Tausende Messerstecher ins Land zu holen und dann diejenigen zu Verfassungsfeinden erklären zu lassen, die das der Regierung vorhalten, ist einerseits bizarr, ja durchaus dreist, gehört zugleich aber – was die Markierung von Verfassungsfeinden, nicht die Bewillkommnung von Stechern betrifft – zu den Aufgaben eines Regierungsschutzes, der diesen Auftrag endlich ernst nimmt, seitdem der Genosse Haltungszwang ihm vorsteht. Um dem an dieser Stelle gern von Wohlmeinenden vorgetragenen Argument zu begegnen, dass ja nur ein Teil der Schutzflehenden mit Strafdelikten vorstellig werde und zum Teil irreversible Tatsachen schaffe, wiederhole ich meine Frage: Wieviel Prozent Messerstecher, (Tot-)Schläger, Terroristen, Vergewaltiger und Räuber dürfen es denn sein, damit’s konveniert? Nur so zur Orientierung?
Aber der eigentliche, der archimedische Punkt, an welchem die Aushebelung des Volksbegriffes und damit der Existenz eines deutschen Volkes (als Bestandteil des deutschen Staatsvolkes) versucht wird, ist die Uminterpretation von Artikel 1 GG vom grundrechtlichen Schutz des Bürgers gegen staatliche Übergriffe in ein universelles Menschenrecht zum Zwecke des Gesellschaftsumbaus (ich habe darüber im kleinen Eckladen eine geradezu akribische Chronik geführt und bitte die Stammgäste für allfällige Wiederholungen einmal mehr um Pardon).
Die Schlapphüte behaupten – inzwischen nicht nur unterstützt von sämtlichen Wahrheitsmedien, NGOs, Herbert Grönemeyer und Iris Berben, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht –, der Menschenwürdepassus aus Artikel 1 gelte letztlich für jeden Menschen auf Erden, und jedes Beharren auf Exklusivität, ja allein das Deutschbleibenwollen sei eine Verletzung der Menschenwürde Nichtdeutscher. Da das Grundgesetz auch in seinen ambitioniertesten Passagen rechtlich einstweilen nur auf deutschem Staatsgebiet durchgesetzt werden kann, folglich leider nur für diejenigen gilt, die auf deutschem Territorium weilen, sollen möglichst viele Migranten auf dieses Gebiet kommen, damit der hl. Artikel immer mehr Menschen elastisch ein- und sorglich umschließt.
Da jedes hier hereinschneiende Weltkind den Würdeschutz nach Artikel 1 genießt, ist jeder Eingeborene, der gegen eine weitere und immer weitere Migration plädiert, ein Unmensch, der die Menschenwürde anderer nicht achtet – also ein Verfassungsfeind. Daraus folgt: Wer den Souverän des Grundgesetzes, das deutsche Volk (als ethnisch-kulturellen Bestandteil des deutschen Staatsvolkes) für den nächsten Äon am Leben erhalten will, ist ein Verfassungsfeind; dessen Betreuung durch den Verfassungsschutz das Gebot der Stunde.
Das heißt, wer die niemals endende Migration von Menschen mit erheblich, ja fundamental von den seinen abweichenden kulturellen, religiösen und lebensartlichen Vorstellungen nicht bedingungslos gutheißt, ist ein Verfassungsfeind. Wer seine eigene – keine Sorge, nur allmähliche – ethnisch-kulturelle Verdrängung nicht beifällig begrüßt, ist ein Verfassungsfeind. Besser kann man die globalistische Agenda als Leitlinie für die Politik der BRD-Eliten (den Begriff in aller gebotenen Süffisanz verwendet) kaum mehr illustrieren.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht vor einer titanischen Aufgabe und muss dringend personell verstärkt werden. Im Sommer 2016 veröffentlichte das Allensbach-Institut eine repräsentative Umfrage, in der 57 Prozent der Befragten die Ansicht äußerten, es gäbe „so etwas wie einen deutschen Nationalcharakter” und 49 Prozent der Aussage zustimmten: „Deutschsein hat mit Herkunft und Tradition zu tun, nur der Pass macht noch keine ‚richtigen’ Deutschen.” Nach den neuen Maßstäben des Bundesamtes für Verfassungsschutz muss die Hälfte der Deutschen als rechtsextremistisch bzw. verfassungsfeindlich eingestuft und der Beobachtung durch den VS überantwortet werden. Dass der völkische Nationalismus mit der Höllenfahrt des Dritten Reiches nicht endete, sondern in Gestalt aller Kanzler von Adenauer bis Kohl fortgesetzt wurde, darf den VS nicht beschäftigen, weil er nicht rückwirkend tätig wird; die Aufdeckung und Anprangerung dieser Konstanz obliegt den Schulen, Universitäten, Stiftungen und anden bewährten Hoheitsträgern des Guten Reiches.
Schnitt.
Wenn rechts zu sein, auch radikal rechts, nicht als ein normaler Bestandteil des demokratischen Spektrums betrachtet wird, leben wir im Tugendterror eines linken Gesinnungsstaates. Man hat uns lange versichert, dass gerade Deutschland wegen seiner Geschichte und im Gegensatz zu allen anderen westlichen Staaten einen Inlandsgeheimdienst brauche, der rechtzeitig verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen und vereiteln könne. Tatsache ist, dass gerade in Deutschland wegen seiner Geschichte verfassungsfeindliche Bestrebungen der Regierung – wie etwa die Beschneidung der Bürgerrechte – erkannt und vereitelt werden müssen.
Bei der AfD beginnt es nur. Alle Heimatnazis, alle Freiheitsnazis, alle Grundrechtsnazis werden an die Reihe kommen. Ans Werk!