4. Juni 2023, profaner Teil

Beim Gang durchs schö­ne Bern schoss mir über­ra­schend der Gedan­ken durch den Kopf, dass auch Schwei­zer ein Sexu­al­le­ben haben. Womög­lich gera­de Schweizer!

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Ange­sichts der jour­na­lis­tisch flä­chen­de­cken­den Ver­wen­dung des Wor­tes „umstrit­ten” als Eti­kett für Nicht­lin­ke bzw. Unwo­ke soll­te man (ich habe es schon frü­her vor­ge­schla­gen) für­der­hin nur­mehr noch von dem „umstrit­te­nen Wirt­schafts­mi­nis­ter Habeck” und dem „umstrit­te­nen Bun­des­kanz­ler” spre­chen. Oder vom „umstrit­te­nen Musi­kan­ten Grö­ne­mey­er”. Es soll hei­ßen: Die AfD äußer­te ver­he­men­te Kri­tik an der umstrit­te­nen Außen­mi­nis­te­rin Anna­le­na Baer­bock. Neu­er­lich for­dert die Oppo­si­ti­on den Rück­tritt der umstrit­te­nen Innen­mi­nis­te­rin Nan­ny Faeser.

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Neue For­mu­lie­rung: Er trat hit­ler­gruß­los ein.

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Begeg­nen sich zwei Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker auf der Stra­ße. Sagt der eine zum ande­ren: „Das kann jetzt aber kein Zufall sein!“

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Wer etwas gegen die Mas­sen­ein­wan­de­rung sagt, steht mit einem Bein im Knast.

Marie-Thé­rè­se Kai­ser, die übri­gens regel­mä­ßig Lie­bes­grü­ße in Form von Ver­ge­wal­ti­gungs­phan­ta­sien zuge­schickt bekommt und die sich im sichers­ten Deutsch­land aller Zei­ten abends von „Män­nern” und „Grup­pen” bedroht fühlt, die sie als Frau lesen, hat­te auf Face­book und Insta­gram eine soge­nann­te Kachel mit den Wor­ten ver­öf­fent­licht: „Afgha­ni­stan-Flücht­lin­ge; Ham­bur­ger SPD-Bür­ger­meis­ter für ‚unbü­ro­kra­ti­sche‘ Auf­nah­me; Will­kom­mens­kul­tur für Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gun­gen?“ Ihr dar­aus den Strick einer Ver­ur­tei­lung wegen „Volks­ver­het­zung” zu dre­hen, liegt nahe an der Rechts­beu­gung und ist ein Fall von Gesin­nungs­jus­tiz. Ein mit mir bekann­ter Jurist rät, sie möge durch alle Instan­zen, not­falls bis zum Euro­päi­schen Men­schen­rechts­ge­richts­hof kla­gen; das Urteil sei „grot­ten­falsch”.

Der Satz: „Mei­nungs­frei­heit hört da auf, wo die Men­schen­wür­de anfängt”, ist juris­ti­scher Bull­shit. Es gibt, ers­tens, kei­ne rechts­ver­bind­li­che Defi­ni­ti­on von Men­schen­wür­de. Zwei­tens ist der Schutz der Men­schen­wür­de in Arti­kel 1 GG als Abwehr­recht des Bügers gegen den Staat defi­niert: Ver­bot der Todes­stra­fe, der Fol­ter, nulla poe­na sine lege, all­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lung (durch den Staat und sei­ne Behör­den); neu­er­dings gehört offen­bar die staat­li­che Gewähr­leis­tung eines Exis­tenz­mi­ni­mums dazu (aller­dings nicht für Deut­sche, die dür­fen auf der Stra­ße enden). Es ist schlech­ter­dings unmög­lich, mit einer For­mu­lie­rung, noch dazu an die Adres­se eines Kol­lek­tivs, jeman­des kon­kre­te Men­schen­wür­de zu ver­let­zen. Ich erin­ne­re an das „Sol­da­ten sind Mörder”-Urteil.

Die Gren­zen der Mei­nungs­frei­heit sind auch nicht durch die Men­schen­wür­de mar­kiert, son­dern durch das Straf­recht. Im Übri­gen fällt auf, dass sol­che Urtei­le nie­mals über Delin­quen­ten ver­hängt wer­den, die Wei­ße oder auch nur Deut­sche kol­lek­tiv belei­di­gen und herabwürdigen.

Offen­bar nei­gen deut­sche Rich­ter neu­er­dings zu einem gewis­sen rhe­to­ri­schen Über­mut, der sie frei­lich nur ins poli­tisch Demü­ti­ge, ja Devo­te treibt. So hat­te der Vor­sit­zen­de Rich­ter Hans Schlü­ter-Staats in sei­ner mehr­stün­di­gen Urteils­be­grün­dung gegen die Links­ter­ro­ris­tin Lina Engel (sic!) erklärt: „Rechts­extre­mis­ten ent­ge­gen­zu­tre­ten ist ein ach­tens­wer­tes Motiv” – also die Opfer der Kno­chen­bre­cher­ban­de per se als Rechts­extre­mis­ten abqua­li­fi­ziert und damit die Kri­te­ri­en der Anti­fa legi­ti­miert –, sowie das Lieb­lings­mär­chen von Nan­ny Nan­cy nach­ge­plap­pert, dass von rech­ter Gewalt „die größ­te Gefahr” ausgehe.

Dazu hat Leser *** „eine ein­fa­che Fra­ge: Wenn die ‚Gefahr von rechts’ tat­säch­lich so groß wäre wie behaup­tet, wo ist dann die ent­spre­chen­de Gegen­wehr? Wenn das ‚Nar­ra­tiv’ stimm­te, hät­ten wir hier längst Stra­ßen­schlach­ten à la Rot­front­kämp­fer­bund gegen SA.”

Wie staats­ge­fähr­dend die Rech­ten inzwi­schen wie­der gewor­den sind, erhellt auch aus die­sem Schreiben.

Eine ande­re Fra­ge lau­tet: Ist der von Madame Kai­ser gepos­te­te Ver­dacht in der Sache irgend­wie gerechtfertigt?

Schau­en wir zunächst auf die Ent­wick­lung der poli­zei­lich erfass­ten Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung im bes­ten Deutsch­land aller Zei­ten, das trotz der, durch die oder dank der Migra­ti­on siche­rer gewor­den ist.

Die Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­sta­tis­tik hat bis vor ein paar Jah­ren die Kri­mi­na­li­tät im Kon­text von Zuwan­de­rung auch nach Her­kunfts­na­tio­na­li­tä­ten der Täter auf­ge­schlüs­selt; in den neue­ren Sta­tis­ti­ken fin­de ich das nicht mehr, aber viel­leicht habe ich’s nur über­se­hen; hier ist jeden­falls die Bilanz von 2019.

Man sieht, die Afgha­nen, obwohl zah­len­mä­ßig benach­tei­ligt, schla­gen sich wacker. Auch in Bay­ern; das Innen­mi­nis­te­ri­um teilt mit:

Ver­las­sen wir die abs­trak­te Sta­tis­tik und gehen in medi­as res, dies­mal nach Österreich.

Ich bin der Ansicht, dass eine ein­zi­ge Tat in einer sol­chen Dimen­si­on aus­reicht, die Migra­ti­on aus die­sem Her­kunfts­land unter Ver­dacht, extre­me Kon­trol­le und größt­mög­li­chen Recht­fer­ti­gungs­druck zu stel­len, denn der Amts­eid, den die ver­ant­wort­li­chen Poli­ti­ker abge­legt haben, galt der 13-Jährigen.

Am 16. Okto­ber 2016 ver­ge­wal­tig­te und ermor­de­te der afgha­ni­sche soge­nann­te Flücht­ling Hus­sein Kha­va­ri in Frei­burg die 19jährige Stu­den­tin Maria Laden­bur­ger. Die gerichts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung ergab die Todes­ur­sa­che Ertrin­ken. Nach Aus­kunft der Kri­mi­nal­po­li­zei wur­de die bewusst­lo­se Maria absicht­lich so ins Was­ser der Drei­sam gelegt, dass sie kei­ne Über­le­bens­chan­ce hat­te. Ihr Kör­per wies meh­re­re Biss­wun­den auf, aber beim Täter han­del­te es sich wohl um einen Menschen.

Der Fall war bereits damals Was­ser auf die Müh­len der AfD und ein gefun­de­nes Fres­sen für ras­sis­ti­sche Het­zer. Es gab aber auch ab- und aus­ge­wo­ge­ne Stim­men. Einer davon habe ich mich im Acta-Ein­trag vom 17. Dezem­ber 2016 gewid­met, den ich hier, für die Ver­gess­li­chen und die Debü­tan­ten unter mei­nen Lesern, zur Gän­ze ein­rü­cke, denn er hat, wie ein Qua­li­täts­jour­na­list for­mu­lie­ren wür­de, nichts von sei­ner Aktua­li­tät verloren.

„Wie klingt es, wenn der Zynis­mus der Macht sich mit der Imper­ti­nenz trend­kon­for­men Nicht­wahr­ha­ben­wol­lens und dem Gemüt eines Flei­scher­hun­des ver­schränkt, zugleich aber die Lar­ve des Wohl­mei­nens trägt? So:

‚Was ich ver­ste­he: Der Afgha­ne als sol­cher hat nicht sel­ten ein so genann­tes ‚archai­sches Frau­en­bild‘. Er kommt, sozu­sa­gen, vom Lan­de in die gro­ße Stadt, sieht dort Tab­le­dance und Sex­mes­se, Sili­kon und Glit­zer­nails, und all die­sen Kram. Er ist geschockt. Aber wie? Freut er sich? Ekelt er sich? Oder will er auch so sein wie die neu­en Ande­ren oder die ande­ren Neu­en? Anders gefragt: Was ist das Afgha­ni­sche am Afgha­nen in Ger­ma­ni­stan? Was ich nicht ver­ste­he: War­um soll­te der Afgha­ne als sol­cher nun den­ken, die Frau­en in die­sem scho­ckie­ren­den Wun­der­land dürfe, müsse oder sol­le man ver­ge­wal­ti­gen? Darf man das in Afgha­ni­stan? Ich glau­be nicht. Wel­che ‚migran­ti­sche‘ Kul­tur soll sich hier Bahn gebro­chen haben? Sprin­gen jugend­li­che Afgha­nen in Kabul Rad­fah­re­rin­nen an und fin­den nichts dabei, weil das dort üblich oder erlaubt ist? Gibt es, all­ge­mei­ner gefragt, irgend­ein Flüchtlings-Herkunftsland, in dem die Ver­ge­wal­ti­gung oder Tötung von zufäl­lig des Wegs ein­her gehen­den Frau­en kul­tu­rell ver­an­kert ist?

Ich weiß, die­se Fra­gen klin­gen selt­sam. Aber sie soll­ten doch viel­leicht beant­wor­tet wer­den kön­nen, wenn und bevor man behaup­tet, es kön­ne sich etwas spe­zi­fisch Migran­ti­sches spe­zi­fisch Afgha­ni­sches, in der Tat von Frei­burg widerspiegeln.’

Also schreibt Tho­mas Fischer, Bun­des­rich­ter in Karls­ru­he, in der Zeit.

Was spe­zi­fisch afgha­nisch ist? Nun, zum Bei­spiel dies: ‚In spi­te of major achie­ve­ments, women remain one of the most mar­gi­na­li­zed seg­ments of the Afghan popu­la­ti­on. (…) Vio­lence against women and girls is excep­tio­nal­ly high in Afgha­ni­stan and is almost at a pan­de­mic level, with up to 87.2 per­cent of women having expe­ri­en­ced some form of vio­lence (Her­vor­he­bung von mir – M.K.) such as phy­si­cal, psy­cho­lo­gi­cal, sexu­al, eco­no­mic vio­lence, social abu­se as well as forced and ear­ly mar­ria­ge.’ So Phum­zi­le Mlam­bo-Ngcu­ka, seit 2013 Prä­si­den­tin von UN Women.

Moham­mad Musa Mah­mo­di, geschäftsführender Direk­tor der Unab­hän­gi­gen Men­schen­rechts­kom­mis­si­on für Afgha­ni­stan, erklärt: ‚Dis­kri­mi­nie­rung von Frau­en und die Gewalt gegen sie sind seit Jahr­hun­der­ten in der afgha­ni­schen Gesell­schaft verankert.’

Amnes­ty Inter­na­tio­nal: ‚Seit über einem Jahr wer­den vor allem aus den länd­li­chen Regio­nen Afgha­ni­stans wie­der ver­mehrt Fäl­le gemel­det, in denen Frau­en und Mäd­chen geschla­gen, verstümmelt, entführt oder getö­tet werden.’

Noch­mals Amnes­ty Inter­na­tio­nal: ‚Nach einer Sta­tis­tik des afgha­ni­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums wur­den für das Jahr 2014 offi­zi­ell 4466 Selbst­mord­ver­su­che durch Gift­ein­nah­me und 2301 durch Selbstanzünden erfasst. (…) Als wich­tigs­ter Grund für die Selbst­mord­ver­su­che bei Frau­en galt geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt.’

Kei­ne wei­te­ren Fra­gen, Euer Ehren.”

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Offen­bar gibt es doch außer­ir­di­sches Leben.

Gre­ta?

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Ein Aka­de­mie­mit­glied hat­te sei­ne lang­jäh­ri­ge Gelieb­te gehei­ra­tet, was all­ge­mein ver­wun­der­te, da nie­mand je damit gerech­net hat­te. Die Hei­rat wur­de so län­ge­re Zeit besprochen.
Auch Hacks erfuhr davon und war überrascht.
„Ach”, sag­te er mit­füh­lend, „dann will er sie also wirk­lich verlassen.”

(Aus: „Gott hält viel aus. Zwei­hun­dert Anek­do­ten über Peter Hacks”)

 

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