1. Mai 2022

Ste­ve Jobs hat den Frau­en tie­fer ins Herz geschaut und sie mehr beschenkt als Karl Lager­feld, Guc­cio Guc­ci und alle Män­ner der Car­tier-Fami­lie zusammen.

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„Der Durch­schnitts­mensch, wie groß sei­ne Irr­tü­mer auch sein mögen, erkennt zumin­dest soviel mit gro­ßer Deut­lich­keit, dass näm­lich die Regie­rung etwas ist, das völ­lig außer­halb sei­ner eige­nen Inter­es­sen und der Inter­es­sen sei­ner Mit­bür­ger liegt – die Regie­rung ist für ihn eine getrenn­te, unab­hän­gi­ge und oft feind­se­li­ge Macht, über die er nur sehr gerin­ge Kon­trol­le hat und die ihm erheb­li­chen Scha­den zufü­gen kann.”

Also schrieb Hen­ry Lou­is Men­cken vor unge­fähr hun­dert Jah­ren. Was stimmt dar­an nicht? Rich­tig, es muss hei­ßen: der Durch­schnitts­mensch außer­halb Deutschlands.

Frei­lich gilt dies auch in ’schland: „Ich bin über­zeugt, dass die ame­ri­ka­ni­sche Regie­rung ein Übel für das Land ist, aber auch, dass jeder Ver­such, die­sen Zustand zu ändern, die reins­te Zeit­ver­schwen­dung wäre.”

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Danisch hat dar­auf hin­ge­wie­sen (und auch alles Nöti­ge dazu gesagt), dass die Exe­ku­ti­ve über­grif­fig wird.

Pikant dar­an ist zwei­er­lei. Zum einen die Tat­sa­che, dass die Poli­zei nicht im Min­des­ten dazu beru­fen oder gar berech­tigt ist, die Straf­wür­dig­keit irgend­wel­cher Hand­lun­gen fest­zu­le­gen; das ist die Sache der Legis­la­ti­ve. BKA und LKA ver­fol­gen Straf­ta­ten, aber weder kön­nen noch dür­fen sie defi­nie­ren, was eine Straf­tat ist.

Zum ande­ren die völ­li­ge Belie­big­keit – weil juris­ti­sche Unde­fi­niert­heit – des Begrif­fes „Hass”. Hass ist kein Delikt, nicht ein­mal eine Hand­lung, son­dern ein Gefühl – und für eine Tat allen­falls ein Motiv. Zu has­sen ist zutiefst mensch­lich. Die Aus­sa­ge, Hass sei kei­ne „Mei­nung”, ist seman­tisch unge­fähr so sinn­voll wie die, Geschwin­dig­keit sei kein Bil­dungs­kri­te­ri­um. Es ist schie­rer Non­sens. Wie ver­hält es sich, neben­bei, mit der Lie­be? Oder dem Neid? Ist Lie­be eine Mei­nung? Nein, aber sie kann, wie auch der Hass, bei der Ent­ste­hung einer Mei­nung mit von der Par­tie sein. Emo­tio­nen sind für weit­aus mehr Mei­nun­gen ver­ant­wort­lich als Über­le­gun­gen. „Ich lie­be Anna­le­na B. und wäh­le sie” – das wür­de ich durch­aus unter Mei­nung sub­su­mie­ren. Das Gegen­teil ebenso.

Es gibt ein Vor­bild für den von BKA und LKA wei­ter­ver­wurs­te­ten Slo­gan, näm­lich die von Links­extre­mis­ten ver­brei­te­te Flos­kel: „Faschis­mus ist kei­ne Mei­nung, son­dern ein Ver­bre­chen.” Den zwei­ten Teil sol­len wir uns auto­ma­tisch hin­zu­den­ken: Hass ist ein Ver­bre­chen. Wie wir gese­hen haben, stimmt auch das nicht, weil Hass eine Emo­ti­on ist, gegen die sich der Mensch oft gar nicht weh­ren kann. Es stimmt ja auch nicht, dass Faschis­mus kei­ne Mei­nung ist, im Gegen­teil, vie­le Faschis­ten besa­ßen aus­ge­präg­te Mei­nun­gen. Zum Bei­spiel hat­ten die his­to­ri­schen Faschis­ten (es gibt streng­ge­nom­men kei­ne ande­ren) eine dezi­dier­te Mei­nung von den Mar­xis­ten bzw. Kom­mu­nis­ten, denn ohne deren mas­sen­mör­de­ri­sche und kul­tur­ver­nich­ten­de Bewe­gung hät­te es den Faschis­mus ja gar nicht gege­ben. Ist Mar­xis­mus kei­ne Mei­nung, son­dern ein Ver­bre­chen? Ist Sozia­lis­mus kei­ne Mei­nung? (Ich fra­ge für Nan­cy Faeser.)

Am 5. Dezem­ber 2016 ver­öf­fent­lich­ten die Wis­sen­schaft­li­chen Diens­te des Bun­des­ta­ges ein Gut­ach­ten „Hass und Het­ze im Straf­recht”. Das gel­ten­de Straf­recht, heißt es dort, „knüpft die Straf­bar­keit stets an Hand­lun­gen, nicht allein an Mei­nun­gen, Über­zeu­gun­gen oder die Täter­per­sön­lich­keit. Gedan­ken, Über­zeu­gun­gen und Mei­nun­gen kön­nen für sich genom­men nicht straf­recht­lich rele­vant sein. Hass an sich mag also etwa aus mora­li­schen Grün­den abge­lehnt wer­den, ist jedoch nicht straf­bar. Auch die Qua­li­fi­ka­ti­on einer Äuße­rung als ‘Het­ze’ besagt noch nichts über deren straf­recht­li­che Relevanz.”

Hass ist nicht straf­bar, schön dass hin und wie­der jemand die­se Tat­sa­che in Erin­ne­rung ruft. Eine Poli­zei, die schwam­mi­ge Gesin­nungs­straf­tat­be­stän­de pos­tu­liert und offen mit der Ver­fol­gung von fal­schen Mei­nun­gen droht, ist nor­ma­ler­wei­se ein Kenn­zei­chen von Diktaturen.

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Was soll nun aber so schlimm sein am Hass?

„Es ist doch immer­hin Cha­rak­ter im Haß”, erklär­te Goe­then einer nicht ganz siche­ren Über­lie­fe­rung zufol­ge. Im „Divan” wur­de er deutlicher:

„Dann zuletzt ist unerläßlich,
Daß der Dich­ter man­ches hasse,
Was unleid­lich ist und häßlich
Nicht wie Schö­nes leben lasse.”
Da haben wir’s. Schon der soge­nann­te deut­sche Natio­nal­dich­ter insi­nu­iert, es bestün­de ein Zusam­men­hang von Has­sen und Mei­nen! Er geht so läss­lich mit einem eigent­lich den Rech­ten vor­be­hal­te­nen Gefühl um, dass er des­sen Ziel­ob­jek­te unge­rührt in den Plu­ral setzt und stalinorgelt:

„Jemand lieb ich, das ist nötig;
Nie­mand haß ich; soll ich hassen,
Auch dazu bin ich erbötig,
Has­se gleich in gan­zen Massen.”

„Wer sieht, ohne zu bewun­dern oder zu has­sen, hat nichts gese­hen”, assis­tier­te ihm Don Nicolás.

Moment mal, Goe­the sta­tu­iert, der Dich­ter müs­se das Häss­li­che has­sen. Darf der gemei­ne Deut­sche dann wenigs­tens Faschis­ten has­sen oder die AfD, Deutsch­land („du mie­ses Stück Schei­ße”) als Gan­zes und die All-Cops-Are-Bas­tards? Oder klin­gelt dann die Poli­zei mor­gens bei ihm? Fra­gen Sie Hen­g­ameh „Poli­zis­ten­müll­hal­de” Yag­hoo­bi­fa­rah, Denis „Deut­schenster­ben” Yüzel oder Malik „Köter­ras­se” Karabulut!

Es fol­gen vier Exem­pel zur Unter­schei­dung von gutem und schlech­tem Hass.

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Die ein­zi­ge Rechts­grund­la­ge für die Ermitt­lung von Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit unkon­kre­tem „Hass” ist § 130 StGB: „Wer in einer Wei­se, die geeig­net ist, den öffent­li­chen Frie­den zu stören,

  1. zum Haß gegen Tei­le der Bevöl­ke­rung auf­sta­chelt oder zu Gewalt- oder Will­kür­maß­nah­men gegen sie auf­for­dert oder
  2. die Men­schen­wür­de ande­rer dadurch angreift, daß er Tei­le der Bevöl­ke­rung beschimpft, bös­wil­lig ver­ächt­lich macht oder verleumdet,

wird mit Frei­heits­stra­fe von drei Mona­ten bis zu fünf Jah­ren bestraft.“

Es han­delt sich, wie immer im Gesin­nungs­straf­recht, um einen Gum­mi­pa­ra­gra­phen. Was genau unter „kol­lek­ti­ve Ver­ächt­lich­ma­chung“ und „Ver­leum­dung“ fällt, bleibt einer erheb­li­chen Will­kür über­las­sen. Der Zeit­geist und ihm höri­ge, von ihm geform­te Richter:_*Innen kön­nen dar­aus sehr elas­ti­sche Stri­cke dre­hen. Jede Inter­pre­ta­ti­on einer Sta­tis­tik über Migran­ten­kri­mi­na­li­tät etwa balan­ciert am Ran­de der Verleumdung.

Am 17. Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res dräu­te unse­re Bun­des­in­nen­n­an­ny Nan­cy via Twit­ter: „Wer im Netz Hass und Het­ze ver­brei­tet, bekommt es mit der Poli­zei zu tun. Wir müs­sen sol­che Delik­te kon­se­quent ver­fol­gen, auf allen Ebe­nen.” Am 22. März mel­de­te das ZDF Voll­zug. Unter der Schlag­zei­le „Bun­des­wei­te Haus­durch­su­chun­gen“ las man: „Mehr als 100 Beschul­dig­te in 13 Bun­des­län­dern: Im Kampf gegen Hass im Netz haben Ermitt­ler bun­des­weit Ver­däch­ti­ge ver­nom­men sowie Häu­ser und Woh­nun­gen durchsucht.”

Das dient, wie gesagt, der Ein­schüch­te­rung, es dürf­te wohl kaum einer die­ser Heim­ge­such­ten, denen man aus päd­ago­gi­schen Grün­den die Hän­dis und Lap­tops für eine lan­ge Zeit weg­ge­nom­men haben wird, je vor Gericht ste­hen. Wer als Has­sen­der die alte BRD nicht erlebt hat, kennt die Süße rela­ti­ver Rechts­staat­lich­keit nicht.

Im besag­ten Gut­ach­ten der wis­sen­schaft­li­chen Diens­te des Bun­des­ta­ges heißt es übri­gens, eine sach­li­che und wahr­heits­ge­mä­ße Bericht­erstat­tung über Min­der­hei­ten kön­ne in kei­nem Fall als Auf­sta­cheln zum Hass ange­se­hen wer­den, auch wenn sie „in ten­den­zi­el­ler Absicht” erfol­ge und geeig­net sei, „ein feind­se­li­ges Kli­ma gegen einen Teil der Bevöl­ke­rung zu schaf­fen”. „Die For­de­rung nach sofor­ti­ger Aus­wei­sung ‚kri­mi­nel­ler Aus­län­der’ und ‚Asyl­be­trü­ger’” etwa sei, wie das Ver­wal­tungs­ge­richt Regens­burg fest­ge­stellt habe, kei­ne Volks­ver­het­zung im Sin­ne einer „Auf­sta­che­lung zum Rassenhass”.

Mit ande­ren Wor­ten: Der Groß­teil des­sen, was die über­grif­fig gewor­de­ne Exe­ku­ti­ve als „Hass” bezeich­net, ist von der grund­ge­setz­lich garan­tier­ten Mei­nungs­frei­heit gedeckt. Noch.

In Erichs des Ein­zi­gen Arbei­ter- und Bau­ern­pa­ra­dies, also in jener Zukunft, aus der ich stam­me, gab es die soge­nann­te „staats­feind­li­che Het­ze“, als Nach­fol­ge­rin der in den 1950ern – also vor mei­ner Zeit – noch gebräuch­li­chen „Boy­kott­het­ze“. Im Straf­ge­setz­buch der DDR, Para­graph 106, hieß es (ich zie­he den Inhalt etwas zusammen):

„Wer mit dem Ziel, die sozia­lis­ti­sche Staats- oder Gesell­schafts­ord­nung der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Repu­blik zu schä­di­gen oder gegen sie auf­zu­wie­geln, die staat­li­chen, poli­ti­schen, öko­no­mi­schen oder ande­ren gesell­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Repu­blik oder Reprä­sen­tan­ten oder die Tätig­keit staat­li­cher oder gesell­schaft­li­cher Orga­ne und Ein­rich­tun­gen dis­kri­mi­niert, wird mit Frei­heits­stra­fe von einem Jahr bis zu fünf Jah­ren bestraft.“

Dahin wol­len sie gern zurück, unse­re Bol­sche­wo­ken. Und nicht nur unsere.

Die EU war nur die Pup­pe, aus wel­cher die auto­ri­tä­re zen­tra­lis­ti­sche EUdSSR schlüpft. Figu­ren wie Frau von der Ley­en die Mei­nungs­frei­heit anzu­ver­trau­en, das ist, als wenn Sie Ihren Hund zum Tier­prä­pa­ra­tor geben.

Der lin­ke Twit­ter­mob – hier ein zugleich hoch­be­gab­tes wie kul­tur­be­rei­chern­des Pars pro toto – sekun­diert schweifwedelnd:

Ohne die Rede­frei­heit hät­ten die Nazis die Rede­frei­heit nie abschaf­fen kön­nen, wes­halb man die Rede­frei­heit abschaf­fen muss, damit die Nazi es nicht noch ein­mal tun – so, Bru­der Leser, klingt die Dia­lek­tik nach ihrem Ende und noch dar­über hin­aus modernd.

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Wenn es um den Abbau des Rechts­staa­tes und die Eta­blie­rung einer woken Erzie­hungs­dik­ta­tur geht, muss ich immer an die­ses State­ment des innen­po­li­ti­schen Spre­chers der Grü­nen im Ber­li­ner Abge­ord­ne­ten­haus gegen­über dem Neu­en Deutsch­land denken:

Der hier ange­deu­te­te Pro­zess beschränkt sich gewiss nicht auf Ber­lin. Wenn über­all die glei­chen guten Leu­te sit­zen bzw. rein­ge­drückt sind, dann ist das Sys­tem der Checks and Balan­ces fak­tisch auf­ge­ho­ben. Es kommt dar­auf an, wer am Rein­drü­cker sitzt!

Ähn­lich hat sich ein­mal der WEF-Impre­sa­rio Klaus Schwab geäu­ßert: „We pene­tra­te the cabi­nets.” Auch die Gre­at-reset-Trup­pe hat über­all die in der­sel­ben Brü­he gegar­ten guten Leu­te rein­ge­drückt, wie Tru­deau, Macron, Guz­mán, De Croo, San­na Marin, Yac­in­da Ardern, Anna­le­na B. etc. ad nau­seam pp.

Um einen Rechts­staat in einen auto­ri­tä­ren Staat und schließ­lich in eine Dik­ta­tur zu ver­wan­deln, bedarf es ledig­lich einer Juris­ten- und Beam­ten­ge­ne­ra­ti­on, die einem neu­en Zeit­geist folgt. Inzwi­schen hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, ohne auf erheb­li­chen Wider­spruch zu sto­ßen, den Men­schen­wür­de-Grund­satz aus Arti­kel 1 GG von einem Schutz­recht des Bür­gers gegen den Staat in eine Ver­hal­tens­an­wei­sung und damit in ein Kon­troll- und Ein­schüch­te­rungs­in­stru­ment der staat­li­chen Exe­ku­ti­ve umge­deu­tet; außer­dem hat es den Weg in die Öko­dik­ta­tur gebahnt, indem die Rich­ter einen Pro­gramm­satz (Art. 20a GG) zu einem kon­kre­ten Befehl an die Legis­la­ti­ve umdeu­te­ten und die Ver­hin­de­rung des hypo­the­tisch men­schen­ge­mach­ten Kli­ma­wan­dels zum Staats­ziel erklär­ten. Bei­de Ent­schei­dun­gen stel­len die Grund­rech­te unter Vor­be­halt von Staats­zie­len, an deren Defi­ni­ti­on und Fest­le­gung der Demos unbe­tei­ligt ist. Ganz neben­bei haben die Rich­ter – auch mit ihrem Coro­na-Urteil – noch den Bun­des­tag als Gesetz­ge­bungs­or­gan ent­mach­tet, also die Gewal­ten­tei­lung prak­tisch abge­schafft. (Mit der Gewal­ten­tei­lung ver­hält es sich wie mit der Schwan­ger­schaft: Ein biss­chen davon gibt es nicht.)

Der geschil­der­te Pro­zess darf sich nur nicht zu schnell voll­zie­hen, er muss sich hin­rei­chend lan­ge aus­deh­nen, damit das Volk, der gro­ße Lüm­mel, still­hält wie die Kreb­se, wenn sie in kal­tem Was­ser aufs Feu­er gestellt und lang­sam erwärmt wer­den, bis es – für sie, nicht für die Köche – zu spät ist. Die Umin­ter­pre­tie­rung des Grund­ge­set­zes lässt sich bin­nen einer Gene­ra­ti­on erle­di­gen und kann heu­te als so gut wie abge­schlos­sen gel­ten; der geschrie­be­ne Text muss dafür kaum geän­dert wer­den. Die DDR-Ver­fas­sung klang auf dem Papier nicht viel anders als die der Bundesrepublik.

Wie das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Urteil für Urteil demons­triert, ist es, bei ent­spre­chen­der Geduld, kein Pro­blem, die einst­mals halb­wegs frei­heit­li­che und rechts­si­che­re BRD in eine öko­so­zia­lis­ti­sche, levan­ti­sier­te, glo­ba­lis­ten­ge­steu­er­te, post­de­mo­kra­ti­sche, post­markt­wirt­schaf­li­che DDR 2.0 zu verwandeln.

Die­se Meta­mor­pho­se kün­di­ge ich übri­gens schon seit vie­len Jah­ren an.

(Hier)

(Hier)

Die bei­den Tex­te konn­ten 2010 im Focus noch erschei­nen (ich habe kei­ne Ahnung, war­um über ihnen fal­sche Ver­öf­fent­li­chungs­da­ten steht); heu­te gin­ge das nicht mehr. Je wei­ter wir auf dem beschrie­be­nen Weg erfolg­reich vor­an­schrei­ten, des­to unwahr­schein­li­cher wird es, dass jemand dies noch unge­blockt, unzen­siert und unge­straft fest­stel­len darf.

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Ähn­lich ver­hält es sich mit der Isla­mi­sie­rung. Je wei­ter sie vor­an­schrei­tet – vor allem dort, wo sich die jün­ge­ren, bereits hin­rei­chend aus­ge­tausch­ten Alters­ko­hor­ten tum­meln –, des­to weni­ger wird man davon hören, allen­falls hin und wie­der lei­se Kri­tik an ein paar Sym­pto­men (allah­l­ob lässt sich der Ber­li­ner rot­rot­grü­ne Senat nicht von anti­mus­li­mi­schen Dehy­drie­rungs-Hys­te­ri­kern auf­het­zen). Aber wenn sie – die Isla­mi­sie­rung, nicht die Dehy­drie­rung – in acht­zig oder hun­dert Jah­ren been­det sein soll­te, wird ein gro­ßes Fest gefei­ert, und dann geht es nicht mehr denen ans Leder, die vor ihr war­nen, son­dern denen, die sie leugnen.

Fünf­zehn Jah­re früher:

Um ver­prü­gel­te mus­li­mi­sche Frau­en wür­de sich heu­te, im Zeit­al­ter der „Schei­dung auf afgha­nisch” (darf man bald nicht mehr schrei­ben, wegen Hass & Het­ze), kein Press­ben­gel, kein Gericht und kei­ne rot­grü­ne Lan­des­re­gie­rung mehr son­der­lich scheren.

Der Täter ist ein „Mann” und „42 Jah­re alt”, eine hoch­ge­fähr­li­che Kom­bi­na­ti­on. Er stach nicht nur auf sei­ne Frau ein, son­dern schnitt ihr die Keh­le durch, weil er ein Mann und 42 Jah­re alt ist. Kön­nen Sie über­all lesen. Es han­delt sich, wie die Links- bzw. Ganz­links­pres­se sofort mes­ser­scharf schloss, um einen „Femi­zid”.

Gehen Sie wei­ter, hier gibt es nichts zu sehen!

PS: Glau­be ich wirk­lich, dass das Deutsch­land mei­ner (dann wahr­schein­lich aus­ge­wan­der­ten) Enkel ein isla­mi­scher Staat sein wird? Nein, nur in bestimm­ten Regio­nen. Ich glau­be, es wird auf ande­re Art schlimm. Ein tech­ni­scher Tota­li­ta­ris­mus, der dem Ein­zel­nen noch weni­ger Frei­heit und Luft lässt, könn­te bis dahin die Macht über­neh­men. Des­sen ideo­lo­gi­sche Begrün­dung ist voll­kom­men belie­big; sie wird aber sicher mit dem kon­trol­lier­ten Wohl aller Men­schen und dem Kampf gegen die Fein­de des kon­trol­lier­ten Woh­les aller Men­schen zu tun haben.

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Noch­mals zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Leser *** schreibt:

„Wenn man den Begriff der Gro­ßen Trans­for­ma­ti­on (Ange­la Mer­kel) als euphe­mis­ti­sche Ver­schleie­rungs­vo­ka­bel für den kal­ten Staats­streich in Rich­tung Klima‑, One-World- und Gesin­nungs­dik­ta­tur begreift, dann wird man inzwi­schen das BVerfG als zen­tra­len Mit­ge­stal­ter die­ses Staats­streichs defi­nie­ren müs­sen. Und dann ist es auch ange­zeigt, das segens­rei­che Wir­ken die­ser Insti­tu­ti­on bzw. der Akteu­re, die sie über­nom­men haben, wei­ter­hin höchst auf­merk­sam zu beglei­ten. Aktu­ell macht dies äußerst kom­pe­tent Prof. Vos­ger­au, der aller­dings (noch) nicht expli­zit die Staats­streich-The­se ver­tritt, aber in sei­nem Kon­zept dem Har­barth-Senat beim Umgang mit einer von ihm selbst ein­ge­leg­ten Ver­fas­sungs­be­schwer­de schon mal Rechts­beu­gung zur Last legt.

„Nicht erst heu­te und im Streit um die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht ent­steht der Ein­druck, dass die Mög­lich­keit der Nicht­an­nah­me von Ver­fas­sungs­be­schwer­den durch den – in Fach­krei­sen spä­tes­tens seit der Kli­ma­schutz-Ent­schei­dung vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) als rot­grü­ne Gesin­nungs­trup­pe gel­ten­den – Ers­ten Senat auch mas­sen­haft genutzt wird, um poli­tisch eher unlieb­sa­men Ver­fas­sungs­be­schwer­den schnell und unauf­fäl­lig jede Wir­kung zu nehmen.”

Bei der aktu­el­len VS-Ent­schei­dung über das Bay­ri­sche Ver­fas­sungs­schutz­ge­setz muß man nur wis­sen, daß sich an der Ein­griffs­norm dadurch nichts geän­dert hat, also an der Fra­ge ob bzw. unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen eine VS-Behör­de ihren Beob­ach­tungs­ge­lüs­ten nach­kom­men darf. Ledig­lich bei der Wahl der Mit­tel wur­de der bay­ri­sche Gesetz­ge­ber etwas zurück­ge­pfif­fen. Ob es sich um Water­boar­ding oder den Ein­satz von Wahr­heits­dro­gen oder was sonst han­delt, müß­ten Sie selbst nach­le­sen. Bemer­kens­wert fin­de ich aller­dings den Klä­ger: Es ist ein vom VS beob­ach­te­ter links­extre­mis­ti­scher Ver­ein mit dem Deck­na­men der ‚Ver­folg­ten des NS’. Hät­te eine AfD-Glie­de­rung geklagt, wäre die Kla­ge wohl ’nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men’ worden.”
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Da der heu­ti­ge Ein­trag schon arg aus­geu­fert ist, müs­sen die bei­den Haupt­the­men­blö­cke sehr kurz geraten.
Der zur Ukrai­ne soll sich in rei­nem What­a­bou­tism erschöpfen.
Auch der The­men­block Coro­na kommt heu­te am plat­ten, plum­pen, pla­ka­ti­ven What­a­bou­tism weder vor­bei noch dar­über hinweg.
Aber ganz am Ende bekom­men wir noch die Kur­ve zurück zur Staats­ge­walt, wobei dies­mal das Minis­te­ri­um für Wahr­heit übernimmt.
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Zur Gene­se des von der bay­ri­schen Lan­des­re­gie­rung ins Gespräch gebrach­ten „Nach­hal­tig­keits­to­kens“ (Acta vom 21. April) hat Lese­rin *** recher­chiert; sie schreibt, der Begriff tau­che erst­mals hier auf: Anla­ge zur MRat-Vor­la­ge des StMUV „Kli­ma­schutz­of­fen­si­ve – Maß­nah­men­pa­ket”, Stand: 18.11.2019.

„Das Paket ist ein 94 Sei­ten lan­ger bun­ter Blu­men­strauß von Maß­nah­men, mit denen die Staats­re­gie­rung bis 2030 bzw. bis 2050 die Treib­haus­gas­emis­sio­nen pro Ein­woh­ner auf 5 t bzw. 2 t sen­ken will. Zu die­sen Maß­nah­men gehö­ren z. B. die Pflan­zung von 30 Mio. Bäu­men von 2019–2024 in den Staats­wäl­dern, die ‚Ein­rich­tung und Dotie­rung eines Ener­gie­ef­fi­zi­enz­fonds’ (S. 45) und ein ‚Kli­ma-Dia­log mit Wirt­schaft und Kom­mu­nen’ (S. 80). Auf S. 92 taucht dann end­lich der ‚Baye­ri­sche Nach­hal­tig­keits­to­ken’, der screen­shot steht ja in Ihrem Blog.

Das war also der Stand 2019 – dann kam Coro­na und am 8. 10. 2021 erfolg­te eine Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Annet­te Karl (SPD), ob und in wel­chem Umfang der ange­kün­dig­te ‚Öko­to­ken’ bereits zum Ein­satz gekom­men sei.

Die Staats­re­gie­rung antwortete:

Der ‚Öko­to­ken’ (Arbeits­ti­tel) ist bis­lang noch nicht zum Ein­satz gekom­men. Die Maß­nah­me ist vor allem auf­grund der Pan­de­mie­si­tua­ti­on aus­ge­setzt wor­den, ins­be­son­de­re wegen der Bonus­leis­tun­gen für umwelt­freund­li­ches Ver­hal­ten, die vor­zugs­wei­se ana­lo­ge Akti­vi­tä­ten betref­fen sol­len, wie z.B. den Besuch von Kul­tur­ein­rich­tun­gen o.Ä. Daher gibt es auch … aktu­ell nichts zu berichten. 

Am 29. 9. 2021 stell­ten dann 22 Abge­ord­ne­te der SPD, feder­füh­rend wohl Frau Karl, den Antrag:

‚Der Land­tag wol­le beschlie­ßen: Die Staats­re­gie­rung wird auf­ge­for­dert, den bereits 2019 im Rah­men des Maß­nah­men­pa­kets zur Kli­ma­schutz­of­fen­si­ve ange­kün­dig­ten Baye­ri­schen Nach­hal­tig­keits­to­ken, den soge­nann­ten Öko­to­ken, umzu­set­zen, damit ihn die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auch in Zei­ten der Coro­na­pan­de­mie nut­zen kön­nen.’

Am 1. 12. 21 erfolg­te die Ableh­nung des Antrags.

Laut wochenblick.at soll die Umset­zung für 2022 im Raum ste­hen, die aktu­el­le Kurz­fas­sung der Maß­nah­men zum Kli­ma­schutz bezieht sich aber nir­gends auf den ‚Öko­to­ken’, die ver­link­te Lang­fas­sung ist die von 2019, als Zeit­raum für die Umset­zung steht dort nach wie vor 2021. Tat­säch­lich fin­det sich aber hier ein Über­blick vom 15.11.2021 über die ein­zel­nen Maß­nah­men, die der Lang­fas­sung von 2019 ent­nom­men wur­den. Auf S. 8 wird dar­ge­stellt, dass die Maß­nah­me ‚Öko­to­ken’ nach Plan ver­lau­fe und ab 2022 umge­setzt werde.

Der Antrag der SPD-Man­da­ta­re auf eine Umset­zung des ‚Öko­to­ken’ wäh­rend der Pan­de­mie wur­de also abge­lehnt, das The­ma ist aber nicht vom Tisch.

Aus dem Minis­te­ri­um für Digi­ta­les gibt es dazu auch zumin­dest eine Initia­ti­ve: bei der Inno­va­ti­on Chall­enge 2020 wur­de der Vor­schlag eines ‚Bava­ri­an Eco Token’ ein­ge­reicht. Der Vor­schlag wur­de dann auf dem baye­ri­schen Digi­tal­gip­fel ‚Code Bava­ria’ mit Herrn Söder prä­miert: In der Kate­go­rie ‚Die über­zeu­gends­te digi­ta­le Lösung zum Anstoß von kli­ma-/um­welt­freund­li­chen Ver­hal­tens­än­de­run­gen’ gewann das Pro­jekt ‚Bava­ria Eco Token’. Mit Hil­fe der Block­chain-Tech­no­lo­gie soll ein Bonus­sys­tem für öko­lo­gisch nach­hal­ti­ge Ein­käu­fe geschaf­fen wer­den. Über eine App lässt sich der Öko Score eines Pro­dukts anzei­gen und nach­hal­ti­ge Ein­käu­fe wer­den mit dem so genann­ten ‚Bava­ria Eco Token’ belohnt.

Der prä­mier­te Vor­schlag ent­spricht zwar von der Grund­idee her der des ‚Nach­hal­tig­keits­to­kens’, unter­schei­det sich aber in der Umset­zung doch von der 2019 ange­dach­ten Version.

So also der Stand der Din­ge, basie­rend auf einer Recher­che in Doku­men­ten der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung bzw. des Land­ta­ges. Ich ent­hal­te mich jetzt jeg­li­cher Inter­pre­ta­ti­on oder Schluß­fol­ge­rung und bin gespannt, ob Sie das The­ma noch ein­mal aufgreifen.”

 

PS: „Bit­te blei­ben Sie dran am The­ma ‚Öko­to­ken’ ”, wünscht Leser ***. „Das Gan­ze stinkt zehn Mei­len gegen den Wind nach dem Ein­stieg in ein social-cre­dit-Sys­tem. Und es wird nicht all­zu lan­ge dau­ern, dann wird es ‚Öko­to­kens’ nicht nur für ’nach­hal­ti­ge’ Ein­käu­fe, son­dern auch für die Mit­glied­schaft in den ‚rich­ti­gen’ Par­tei­en, für die regel­mä­ßi­ge devo­te Ent­ge­gen­nah­me des Impfabon­ne­ments und für Akti­vi­tä­ten ‚gegen Rechts’ geben. Und bis zum nächs­ten Schritt – nega­ti­ve Öko­to­kens (Namens­vor­schlag: ‚Schwei­ne­to­ken’) bei­spiels­wei­se für des Spa­zier­gangs Ver­däch­ti­ge, Fleisch­käu­fer und ‚Hass­red­ner’ aka Regie­rungs­kri­ti­ker – sind es im Hau­se Fae­ser nur ein paar Mausklicks.

Der ‚Öko­to­ken’ eröff­net aber noch ganz ande­re Mög­lich­kei­ten: Wäh­rend die Dele­gi­ti­mie­rung pri­va­ten Immo­bi­li­en­ei­gen­tums und pri­va­ten Kraft­fahr­zeug­be­sit­zes immer pene­tran­ter in die Tages­ord­nun­gen des polit­me­dia­len Kom­ple­xes gedrückt wird, fra­gen sich inzwi­schen die Jungs, Mädels und Diver­sen aus der Öko­schi­cke­ria, was dann mit ihrem Ein­fa­mi­li­en­haus im Grü­nen und dem davor gepark­ten SUV pas­siert. Gene­rel­le Ver­bo­te gehen also gar nicht, sie wür­den auch und beson­ders die grü­ne Kli­en­tel treffen.

Die­ses Pro­blem wird mit dem ‚Öko­to­ken’ gelöst. Sie wol­len ein Häus­chen bau­en oder ein Auto mit Ver­bren­nungs­mo­tor zulas­sen? Wie­vie­le Öko­to­kens haben Sie auf dem Kon­to? Wer brav rich­tig wählt, rich­tig impft und rich­tig denun­ziert, darf sein Häus­chen bau­en und sein Auto fah­ren. Wer sich der nach­hal­ti­gen Lebens­füh­rung (zählt dazu auch Kin­der­lo­sig­keit?) hart­nä­ckig ver­wei­gert, hat sich den Platz im Plat­ten­bau und die Fahrt dort­hin mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln (natür­lich mit FFP2-Mas­ken­zwang für die nächs­ten 30 Jah­re) aber sowas von verdient!

Die ein­zig erwäh­nens­wer­te Hür­de für ein sol­ches Vor­ha­ben scheint mir die dafür not­wen­di­ge zwangs­wei­se Aus­stat­tung aller Erwach­se­nen mit Smart­phones zu sein, für die dann Mit­füh­rungs­pflicht besteht, die durch unre­gel­mä­ßi­ge auto­ma­ti­sier­te Anru­fe des Gro­ßen Bru­ders (auch nachts) kon­trol­liert wird. Natür­lich ist das GPS stets ein­zu­schal­ten, die Umwelt­sau könn­te ja sonst unge­trackt öko­lo­gisch bedenk­li­chen Lust­bar­kei­ten nach­ge­hen. Am wir­kungs­volls­ten lässt sich eine Smart­phon­e­pflicht durch­set­zen, indem man den Zah­lungs­ver­kehr kom­plett auf Mobi­le Pay­ment umstellt. Nein, nie­mand hat die Absicht, das Bar­geld abzuschaffen.

Ver­schwö­rungs­theo­rie? Spin­ne­rei? Wir haben zwei Jah­re hin­ter uns, in denen ‚Ver­schwö­rungs­theo­rien’ schnel­ler von der Rea­li­tät über­holt wur­den als ein Herr Spahn ‚Lock­down’ sagen konn­te. Und in denen – das ist der ent­schei­den­de und viel­leicht am meis­ten depri­mie­ren­de Punkt – es vie­len, zu vie­len Mit­bür­gern gar nicht tota­li­tär genug zuge­hen konn­te und kann. Ich fürch­te, die­se Leu­te wer­den in den nächs­ten Jah­ren erst so rich­tig auf ihre Kos­ten kom­men. Es hört mit dem Abflau­en von ‚Coro­na’ nicht nur nicht auf, es fängt gera­de erst an.”

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